Fahrschulteam
Abbi Totz

ASF ( Nachschulungen ) – Fahrerlaubnis auf Probe ( ASF )

Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese für den Zeitraum von zwei Jahren „auf Probe“ erteilt. Dies ist keine Beschränkung der Fahrerlaubnis sondern eine befristete Bewährungsphase für den Fahranfänger. Die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn innerhalb der Probezeit ein oder mehrere Verkehrsverstöße mit anschließender Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) auftreten.

Innerhalb der Probezeit kann die Fahrerlaubnis wegen Nichteignung des Fahranfängers (z. B. wegen Alkoholdelikten etc.) wieder entzogen werden. Die Probezeit beginnt mit dem Datum des Erwerbs der Fahrerlaubnis (Das Datum ist im Feld 14 des Führerscheins eingetragen).

Für die Fahrerlaubnis-Klassen M, L und T wurde die ASF-Regelung nicht eingeführt.

Welche Verkehrsverstöße führen zum Entzug?

Zum Entzug der Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit können Zuwiderhandlungen gem. Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) führen.

Erstmaliger Verkehrsverstoß: Sollte der Fahranfänger eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit nach Abschnitt A oder insg. zwei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten nach Abschnitt B der Anlage 12 FeV (jeweils mit Bußgeldbescheid ab 40 €) begangen haben, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.

In diesem Fall verordnet die Fahrerlaubnisbehörde (FE-Behörde) eine Teilnahme an einem Aufbauseminar in einer Fahrschule. Der Kursteilnehmer ist zur Teilnahme verpflichtet – auch wenn er bereits vorher freiwillig an einem Aufbauseminar zum Abbau von Punkten teilgenommen hat. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, wird die Fahrerlaubnis entzogen und die Probezeit ruht. Die Wiedererteilung ist erst möglich, wenn die Teilnahme an einem Nachschulungskurs nachgewiesen werden kann. Außerdem verlängert sich in diesem Fall die Probezeit um weitere zwei Jahre.

Erneuter bzw. zweiter Verkehrsverstoß: Bei einem erneuten Verstoß erteilt die FE-Behörde eine schriftliche Verwarnung und verweist auf die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme (innerhalb von 2 Monaten) an einem verkehrs-psychologischen Beratungskurs (MPU). Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht. Durch eine Teilnahme können insg. zwei Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) abgebaut werden.

Dritter Verkehrsverstoß: Bei einem dritten Verstoß wird die Fahrerlaubnis für mindestens drei Monate entzogen. Die Probezeit ruht. Der Führerschein ist der FE-Behörde auszuhändigen. Die 3-Monats-Frist (oder länger) beginnt mit dem Datum der Aushändigung des Führerscheins.

Zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis wird ein Fahreignungs-Gutachten erforderlich.

Sollte die Fahrerlaubnis neu erteilt werden, verlängert sich die Probezeit – zusätzlich zur Restprobezeit – um zwei Jahre.

Aufbauseminar für Fahranfänger

Ausbauseminar für Fahranfänger Ausbauseminar für Fahranfänger