Fahrschulteam
Abbi Totz
Büroklammer

Wir bieten auch den Führerschein mit 17 an

Hierbei ist es so, dass der Prüfer keinen Führerschein übergibt, sondern eine Prüfbescheinigung. Diese berechtigt zum Fahren im Inland, jedoch nur in Begleitung einer dazu berechtigten Person. Die Prüfbescheinigung ist nur zusammen mit dem Personalausweis gültig.

Voraussetzungen für den Fahrschüler sind in diesem Fall:

  • das Mindestalter bei Ausbildungsbeginn liegt bei 16 Jahren und 6 Monaten
  • die theoretische Prüfung beginnt frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag
  • die praktische Prüfung beginnt frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag
  • bei der Antragsstellung müssen namentlich ein oder mehrere Begleiter benannt werden

Voraussetzungen für die Begleitperson(en) sind:

  • das Mindestalter liegt bei 30 Jahren
  • die Begleitperson muss im Zeitraum von 5 Jahren vor der Antragsstellung ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B bzw. 3 gewesen sein
  • zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung darf nicht mehr als ein Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg für diese Person eingetragen sein
  • die Begleitperson ist nur Begleiter und besitzt keine Ausbildungsfunktion

Weiterhin ist zu beachten, dass die Begleitperson Ansprechpartner sein soll und bei auftretenden, schwierigen Situationen Ratschläge geben und zu keiner Zeit zur Eile drängen soll.

Der Fahranfänger ist verantwortlicher Fahrzeugführer, was bei den Versicherungsbedingungen der Kfz-Versicherung zu berücksichtigen ist.

Die Prüfbescheinigung kann allerdings widerrufen werden, wenn:

  • der 17- Jährige ohne, oder mit nicht eingetragener Begleitperson fährt
  • die Begleitperson eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,5 Promille oder mehr aufweist
  • die Begleitperson unter Einfluss nach § 24a StVG genannten, anderer berauschender Mittel steht

Die Teilnahme an einem Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger (ASF) wird auch bei den Besitzern der Prüfbescheinigung angewandt.